Kiefer­ortho­pädische Behandlung

Die Kiefer­ortho­pädie ist das Teil­gebiet der Zahn­medizin, das sich mit der Ver­hütung, Erken­nung und Behand­lung von Fehl­stellun­gen der Kiefer und der Zähne befasst.

Grund­sätz­lich darf jeder Zahn­arzt auch kiefer­ortho­pädisch behandeln, aber nur der Fach­zahn­arzt für Kiefer­ortho­pädie hat sich über eine mehr­jährige Aus­bildung auf dieses Fach­gebiet spezia­li­siert, hat vor der Zahn­ärzte­kammer eine Fach­zahn­arzt­prüfung abge­legt und behandelt aus­schließ­lich kiefer­ortho­pädisch. Die behandelnde Ärztin dieser Praxis Frau Dr. med. dent. Jost ist eine solche Fach­zahn­ärztin.

Diagnose

Panoramaaufnahme (Orthopantomogramm, OPG)
Panoramaaufnahme, Foto: www.ortodoncia.ws

Vor jeder kiefer­ortho­pädischen Behand­lung muss eine aus­führ­liche Dia­gnostik erfol­gen. Diese besteht aus einer all­ge­meinen und zahn­ärzt­lichen Erfra­gung der Vor­geschichte (Ana­mnese), einer klini­schen Unter­suchung, einer Funktions- und Modell­analyse (anhand eines Abdrucks des Gebisses) und einer röntgeno­lo­gischen Unter­suchung. So wird die Lage­beziehung zwischen dem Ober- und Unter­kiefer dar­ge­stellt und ein­gehend analy­siert. Gleich­zeitig wird das Zahnungs­stadium erfasst und der Zahn­halte­apparat beur­teilt.

In welchem Alter behandeln?

Die rechtzeitige Dia­gnose ermög­licht einen optimalen Therapie­beginn, der ggf. die Behand­lungs­dauer ver­kürzen bzw. den Umfang der Behand­lung redu­zieren kann. Deshalb sollte man bei Ver­dacht auf eine Fehl­stel­lung der Zähne sein Kind noch im Grund­schul­alter unter­suchen lassen. Die Behand­lung wird gerne unter Aus­nutzung der natür­lichen Wachs­tums­schübe (Alter zwischen 9 und 14 Jahren) durch­geführt.

Patientin mit Zahnspange
Patientin mit Zahnspange, Foto: Zoe

Entgegen früheren Meinungen ist die kiefer­ortho­pädische Behand­lung jedoch in jedem Alter möglich, auch bei erwach­se­nen Patien­ten. Das gilt auch für den Fall, dass eine frühere Behand­lung ver­säumt wurde, für Maß­nahmen vor einer pro­the­tischen Ver­sorgung oder bei krank­haften Zahn­wande­rungen im Rahmen einer Erkran­kung des Zahn­fleischs. Die Kosten für diese Behand­lungen werden jedoch von den gesetz­lichen Kranken­kassen meist nicht über­nommen.

Behandlungs­methoden

Zahnmedizinische Appara­turen, mit denen Kiefer- und Zahn­fehl­stellungen korri­giert werden können, werden über­grei­fend als Zahn­spangen oder Zahn­klammern bezeich­net. Eine übliche Behand­lung dauert durch­schnitt­lich 2 – 4 Jahre, die Dauer ist abhän­gig von der Zahn- und Kiefer­fehl­stellung, der Art der Zahn­spange und der Mit­arbeit des Patienten.

Mehr dazu finden Sie auf unserer speziellen Seite über Zahnspangen.

Cranio­mandibuläre Dysfunktion

Die cranio­mandibuläre Dys­funktion (CMD) ist ein Über­begriff für Fehl­regula­tionen der Muskel- bzw. Gelenk­funk­tion der Kiefer­gelenke, welche struktu­reller, funktio­neller, bio­chemi­scher und psychi­scher Natur sein können.

Mehr dazu finden Sie auf unserer speziellen Seite zur CMD.

Schlafmedizin

Viele Menschen schnarchen nachts, und bei manchen führt dies zu nächt­lichen Atem­aus­setzern, der Fach­mann spricht hier von Schlaf­apnoen. Diese nächt­liche Atem­aussetzer werden vom Betrof­fenen häufig nicht bemerkt, können jedoch zum einen unspezi­fi­sche Beschwerden ver­ur­sachen und zum anderen ernst­zu­nehmende gesund­heit­liche Risiken darstellen. Wenn solche Atem­aussetzer auftreten, kann man mit einer speziellen Schnarch­schiene für Abhilfe sorgen.

Mehr dazu finden Sie auf unserer speziellen Seite zum Thema Schnarchen und Schlafapnoe.