Liebe Patienten,
die aktuelle Lage um die zunehmende Verbreitung des neuartigen Corona-Virus sollte niemanden unbekümmert lassen, diese Epidemie geht uns alle an und erfordert von uns allen ein wohlüberlegtes und verantwortungsbewusstes Handeln. Die Politik gibt uns inzwischen dankenswerterweise recht deutliche Vorgaben, welche sich auf ein Ziel reduzieren lassen: Die Ausbreitung des Virus so stark wie möglich reduzieren durch Hygienemaßnahmen und die Beschränkung sozialer Kontakte.
Somit möchten auch wir einige Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Sollten Sie bzw. Ihr Kind derzeit Fieber haben, Kontakt zu einem Corona-Virus-Infizierten gehabt haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem besonderen Risikogebiet aufgehalten haben (z.B. Landkreis Heinsberg und besonders betroffene Regionen im Ausland), möchten wir Sie bitten, vor dem Betreten der Praxis mit uns Rücksprache zu nehmen.
- Am Eingang unserer Praxis halten wir Desinfektionsmittel für Sie bereit, welches wir Ihnen auf die Hände geben, ohne dass Sie die Flasche anfassen müssen.
- Zur weiteren Reduzierung des Ansteckungsrisikos bitten wir, die Praxis mit so wenigen Personen wie nötig zu betreten. Bei älteren Kindern und Erwachsenen warten Begleitpersonen nach Möglichkeit außerhalb der Praxis.
Die Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Corona-Virus sehen folgende zwei Sonderfälle vor:
Behandlung von Patienten mit Symptomen
Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt.
Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose an den Hausarzt bzw. den kassenärztlichen Notdienst unter Tel. 116117 zu verweisen. [...]
Unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen
Für unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen von Patienten, die unter Verdacht stehen, an COVID 19 erkrankt zu sein, gilt es gemäß BioStoffV und GefStoffV weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: [...]
Die für den zweiten Sonderfall geforderten speziellen Maßnahmen, z.B. die "räumliche oder organisatorische Trennung der an COVID 19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde" können wir in unserer Praxis nicht gewährleisten. Aus diesem Grund müssen wir für die Behandlung dieser Patienten auf speziell dafür eingerichtete Einrichtungen verweisen. Wenn Sie betroffen sind oder sein könnten, rufen Sie bitte die 116-117 an (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes), wenn Sie sich nur allgemein informieren wollen, nutzen Sie z.B. die Seite des hessischen Sozialministeriums, außerdem steht Ihnen unter 0800-5554666 eine hessenweite Hotline täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung.
In allen Zweifelsfällen bezüglich unserer Praxis rufen Sie uns bitte an unter unserer bekannten Telefonnummer: 06434 - 4310
Da sich die Maßnahmen der Regierung derzeit in kurzen Abständen deutlich verschärfen, müssen wir abwarten, was noch auf uns zukommen wird. Wir wünschen Ihnen, dass dieser Kelch (das Virus) an Ihnen vorbeiziehen wird und wir unsere Praxis weiter geöffnet halten können, um Sie wie gewohnt weiter betreuen zu können. Passen Sie auf sich auf, auf Ihre Familie und die Menschen, die Ihnen wichtig sind. Damit dienen Sie auch der Allgemeinheit.